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Rechtliches

Verbraucherinformationen und Widerruf

Prüffassung. ENFAN arbeitet überwiegend im B2B- und Projektgeschäft. Wenn private Flächeneigentümer als Verbraucher beauftragen, sollten Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss rechtlich finalisiert werden.

1. Kein Vertragsschluss über das Kontaktformular

Die Übermittlung einer Anfrage über das Kontaktformular stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Sie dient ausschließlich der Kontaktaufnahme und ersten Einordnung des Anliegens.

2. Individuelles Angebot

Ein Beratungs- oder Prüfauftrag kommt erst zustande, wenn ENFAN GMBH ein individuelles Angebot erstellt und dieses vom Auftraggeber angenommen wird. Leistungsumfang, Vergütung, Termine und Arbeitsergebnisse ergeben sich aus diesem Angebot.

3. Verbraucher und Unternehmer

ENFAN richtet sich überwiegend an Unternehmen, Kommunen, Projektentwickler, Investoren, Stadtwerke und professionelle Marktteilnehmer. Soweit private Flächeneigentümer als Verbraucher anfragen oder beauftragen, können zusätzliche Verbraucherinformationen und Widerrufsrechte relevant sein.

4. Widerrufsrecht bei Verbraucheraufträgen

Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, hängt von der konkreten Vertragsart, dem Abschlussweg und dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns ab. Für Verbraucheraufträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, sollte eine gesonderte Widerrufsbelehrung verwendet werden.

5. Leistungsbeginn vor Ablauf einer Widerrufsfrist

Wenn ein Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass ENFAN vor Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, können besondere Informations- und Bestätigungspflichten entstehen. Diese sollten im Angebot oder in einer separaten Verbraucherinformation sauber geregelt werden.

6. Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.

Hinweis: Diese Verbraucherinformation ist als Prüffassung vorbereitet. Vor Verwendung bei Verbraucheraufträgen sollte eine anwaltlich geprüfte Widerrufsbelehrung erstellt werden.

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